Code of Conduct
PRÄAMBEL
Die Bastei Lübbe AG einschließlich der mit ihr nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen (im Folgenden „Bastei Lübbe“ oder „wir“) ist ein traditionsreiches und innovatives Medienunternehmen mit Sitz in Köln, das mit mehr als 13 Verlagsmarken zu den führenden Verlagshäusern in Deutschland gehört.
Für Bastei Lübbe ist die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie ethischer Standards und Anforderungen ein wesentlicher und integraler Bestandteil des unternehmerischen Wertekanons und die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche und nachhaltige Geschäftstätigkeit.
Um die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und der ethischen Grundsätze bei Bastei Lübbe sicherzustellen, haben wir den nachfolgenden Code of Conduct (im Folgenden „CoC“) eingeführt, der neben Präventions- und Kontrollmaßnahmen unser wertebasiertes Compliance Management System unterstützen soll.
Der CoC soll eine verbindliche Handlungsanweisung und Hilfestellung für unsere Beschäftigten darstellen und diese bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen. Ergänzende Richtlinien und Schulungen sollen das Bewusstsein für bestimmte Themen schärfen und den Beschäftigten den Umgang damit erleichtern.
Unser CoC gilt für alle Personen, die für Bastei Lübbe tätig sind, einschließlich unseres Vorstands, unserer leitenden Angestellten, Beschäftigten und all derjenigen, die aus verschiedenen Gründen im Namen und/oder im Auftrag oder zum Vorteil von Bastei Lübbe handeln, unabhängig von ihrer rechtlichen Beziehung zu Bastei Lübbe. Vorgenannte Adressaten werden nachfolgend zusammenfassend als „Beschäftigte“ bezeichnet. Die Beschäftigten haben sich mit dem Inhalt des CoC vertraut zu machen, ihn zu kennen und danach zu handeln
Bastei Lübbe bekennt sich zu einem integren Geschäftsverhalten und zur Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Vorgaben sowie ethischer Standards.
Verbot von Korruption und Bestechung
Bastei Lübbe verfolgt eine „Null-Toleranz-Politik“ in Bezug auf Korruption und duldet daher keinerlei Form der Bestechung oder Geschäftspraktiken, die den Eindruck einer unzulässigen Einflussnahme oder Manipulation erwecken können.
Wir erwarten von unseren Beschäftigten, dass sie Dritten keine unzulässigen Vorteile anbieten und weder direkt noch indirekt unzulässige Vorteile von anderen annehmen. Das gilt für sowohl für den Kontakt zu Geschäftspartnern als auch gegenüber Amtsträgern und Behörden im In- und Ausland.
Insbesondere im Umgang mit Zuwendungen (z.B. Geschenke oder Einladungen) haben unsere Beschäftigten jeden Anschein von Unangemessenheit zu vermeiden. Bastei Lübbe erwartet, dass die Beschäftigten Einladungen und Geschenke nicht zu Zwecken der Einflussnahme missbrauchen. Einladungen und Geschenke an Beschäftigte oder ihnen nahestehende Personen werden nur dann angenommen, wenn sie dem Anlass und dem Wert nach angemessen sind, d.h. wenn sie von geringem Wert sind und als Ausdruck einer allgemein üblichen Geschäftspraxis angesehen werden können. In gleicher Weise dürfen die Beschäftigten keine unangemessenen Zuwendungen anbieten oder gewähren.
Zu keinem Zeitpunkt fordern oder erbitten wir weder für uns noch für Dritte Geschenke, Einladungen oder persönliche Dienstleistungen von unseren Geschäftspartnern.
Sollten wir uns in Bezug auf die Annahme oder Gewährung von Einladungen und Geschenken nicht sicher sein, legen wir die Situation offen und klären diese mit dem Compliance Office.
Fairer Wettbewerb und Kartellrecht
Wir profitieren von einem funktionierenden und freien Wettbewerb und werden von geltenden Kartell- und Wettbewerbsgesetzen vor unzulässigen Absprachen und überhöhten Preisen geschützt. Durch die bewusste Einhaltung der geltenden Gesetze tragen auch wir dazu bei, dass auf den Märkten ein fairer Wettbewerb herrscht.
Bastei Lübbe erwartet daher, dass sich die Beschäftigten im Wettbewerb fair verhalten und die geltenden gesetzlichen Regelungen des Kartell- und Wettbewerbsrechts beachten.
Finanzielle Verantwortung und Steuern
Bastei Lübbe ist sich ihrer finanziellen Verantwortung bewusst und hält sich an geltende Vorschriften im Bereich Rechnungslegung und Steuern. Wir erwarten von den Beschäftigten, dass sie Geschäftsunterlagen, insbesondere Jahresabschlüsse und buchhaltungsrelevante Vorgänge, korrekt aufzeichnen, pflegen und darüber berichten.
Wir halten die Rechnungslegungsvorschriften und relevanten Steuergesetze ein und veröffentlichen regelmäßig Informationen über die Geschäftstätigkeit und die finanzielle Lage gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Exportkontrolle und Sanktionen
Wir halten die einschlägigen Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen für den Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Informationen ein und beachten nationale und internationale Beschränkungen des Handels und des Zahlungsverkehrs für einzelne Länder, Regionen oder Personen, einschließlich der einschlägigen Sanktionslisten.
Geldwäsche
Bastei Lübbe hält sich an die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche, beteiligt sich nicht an Geldwäscheaktionen und unterstützt den internationalen Kampf gegen Geldwäsche.
Geistiges Eigentum und Plagiate
Wir respektieren Know-how, Erfindungen, Patente, Marken, Urheberrechte und andere geistige Eigentumsrechte aller Unternehmen und Einzelpersonen.
Die Einführung und Verwendung von Plagiaten und gefälschtem Material soll verhindert werden. Wenn Plagiate und/oder Fälschungen entdeckt werden, werden sie isoliert und das Compliance Office informiert.
Interessenkonflikte
Wir treffen unsere geschäftlichen Entscheidungen ausschließlich auf der Grundlage sachlicher Erwägungen.
Interessenkonflikte mit privaten oder familiären Angelegenheiten oder anderweitig mit wirtschaftlichen oder sonstigen Tätigkeiten sowie solchen von verbundenen Personen oder Unternehmen oder anderen nahestehenden Personen oder Organisationen sind zu vermeiden.
Vertrauliche Behandlung von Informationen
Um vertrauliche und persönliche Informationen, Daten und Pläne zu schützen, bewahren wir diese sicher auf und schützen sie vor dem Zugriff Dritter.
Die Beschäftigten dürfen Informationen ausschließlich für genehmigte Zwecke und in angemessener Art und Weise verwenden und sind dazu verpflichtet, ohne schriftliche Genehmigung von Bastei Lübbe keine vertraulichen Daten oder Geschäftsgeheimnisse an Dritte weiterzugeben und diese nicht selbst für eigene Zwecke zu nutzen.
Datenschutz und IT-Sicherheit / künstliche Intelligenz
Bastei Lübbe beachtet alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit. Personenbezogene Daten werden nur nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Darüber hinaus haben wir angemessene Vorkehrungen zur IT-Sicherheit getroffen, u.a. zum Schutz des geistigen Eigentums vor dem Zugriff durch nicht autorisierte Dritte, Datendiebstahl, Know-how-Abfluss oder die Folgen von Malware.
Beim Einsatz von künstlicher Intelligenz beachten wir die rechtlichen Grundsätze. Dabei setzen wir auf einen verantwortungsvollen Einsatz von künstlicher Intelligenz, Schutz der Privatsphäre sowie Sicherheit und Zuverlässigkeit.
Insiderhandel
Der Missbrauch von Insiderinformationen ist verboten. Bastei Lübbe setzt sich für einen fairen Wertpapierhandel ein. Wir unternehmen, was erforderlich und angemessen ist, um Insiderhandel zu verhindern.
Bastei Lübbe bekennt sich zu der „Allgemeinen Charta der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen, den Prinzipien des UN Global Compact und den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Bastei Lübbe erwartet von den Beschäftigten, dass sie die Einhaltung dieser grundlegenden Menschenrechte im Geschäftsbetrieb sicherstellen.
Kinderarbeit
Bastei Lübbe verbietet jede Art von Kinderarbeit und duldet keine Beschäftigung, die unter dem nach anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften oder internationalen Übereinkommen definierten Mindestalter für reguläre Beschäftigung liegt.
Zwangsarbeit
Bastei Lübbe verbietet jegliche Art von Menschenhandel, Sklaverei, Zwangsarbeit oder vergleichbare Praktiken.
Diskriminierung
Bastei Lübbe duldet keine Form der Diskriminierung und erwartet, dass die Beschäftigten andere Beschäftigte und Dritte fair behandeln.
Jegliche Diskriminierungen bei der Einstellung von Beschäftigten sowie bei Beförderungen, bei der Vergütung oder der Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ist untersagt.
Niemand wird u.a. wegen seines Geschlechts, seiner Hautfarbe, seiner nationalen und ethnischen Herkunft, seines Alters, seiner Staatsangehörigkeit, seiner politischen Meinung, seiner Weltanschauung, seiner Religionszugehörigkeit, seiner sozialen Herkunft, seines Geschlechts, seines Gesundheitszustandes, einer Behinderung oder seiner sexuellen Orientierung diskriminiert.
Vielfalt, Gleichheit, Inklusion
Bastei Lübbe fördert aktiv die Gleichstellung aller Geschlechter und die Chancengleichheit und stellt die Gleichberechtigung in allen Aspekten der Bildung sowie der persönlichen und beruflichen Entwicklung sicher. Von den Beschäftigten wird erwartet, dass sie sich aktiv für Vielfalt und Inklusion einsetzen.
Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Bastei Lübbe hält die geltenden Gesetze zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit ein.
Wir unterstützen den Schutz von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. präventiven und konsequenten Arbeitsschutz, angemessene Unterweisung und Schulung sowie ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld.
Faire Vergütung und Arbeitszeiten
Wir halten uns an die jeweils geltenden Gesetze zur Arbeitszeit und zum Mindestlohn.
Die Beschäftigten erhalten eine Vergütung, die mit den geltenden Gesetzen in Einklang steht.
Vereinigungsfreiheit
Bastei Lübbe respektiert die Vereinigungsfreiheit sowie das Recht, Interessengruppen zu bilden. Wir gewähren den Beschäftigten gemäß den geltenden nationalen Gesetzen und Vorschriften das Recht, ihre Interessen kollektiv zu vertreten.
Sicherheitskräfte
Bei der Beauftragung privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte für geschäftliche Zwecke wirken wir der Anwendung von Gewalt und Eingriffen in die Versammlungs- und Arbeitsfreiheit durch eine angemessene Anleitung und Überwachung der Sicherheitskräfte entgegen.
Landnahme
Beim Erwerb von Grundstücken nehmen wir keine rechtswidrigen Zwangsräumungen oder andere Formen des unrechtmäßigen Entzugs von Land, Wäldern und Gewässern vor, deren Nutzung den Lebensunterhalt einer Person sichert.
Der Umweltschutz ist integraler Bestandteil unserer Unternehmenspraxis. Hierfür werden geltende Umweltnormen eingehalten und die belastenden Einwirkungen auf die Umwelt möglichst geringgehalten.
Effizienter Umgang mit Ressourcen
Wir setzen uns im Rahmen unserer Möglichkeiten angemessen für den effizienten Einsatz von Energie, Wasser und Rohstoffen, die Nutzung erneuerbarer Ressourcen, die Dekarbonisierung und die Minimierung von Umwelt- und Gesundheitsschäden ein. Insbesondere nicht-erneuerbare Ressourcen sollen sparsam eingesetzt werden.
Wir identifizieren kontinuierlich Verbesserungspotenziale und setzen diese um.
Vermeidung und Verminderung von Umweltauswirkungen
CO2 Reduzierung und Luftqualität
Wir sind bestrebt, die Luftqualität kontinuierlich zu verbessern und CO2-/Treibhausgasemissionen im Rahmen unserer Möglichkeiten zu reduzieren.
Wasserqualität und Wasserverbrauch
Bastei Lübbe setzt Wasser effizient ein und stellt den Zugang zu sanitären Einrichtungen und sauberem Trinkwasser für die Beschäftigten sicher. Der Wasserverbrauch wird kontinuierlich auf Reduktionspotenziale hin überprüft.
Bodenqualität und Lärmemmissionen
Wir stellen sicher, dass wir keine schädlichen Bodenveränderungen oder schädlichen Lärmemissionen verursachen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen oder der menschlichen Gesundheit führen können.
Gefährliche Stoffe und Abfälle
Wir beachten bei der Verwendung, der Produktion und dem Handel mit gefährlichen Stoffen, anderen Chemikalien und Abfällen die Richtlinien der geltenden Gesetze und internationalen Vereinbarungen (z.B. REACH, das MinamataÜbereinkommen über Quecksilber vom 10. Oktober 2013, das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe vom 6. Mai 2005, das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung vom 22. März 1989, die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen).
Nachhaltige Produkte und Recycling
Bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen sind wir bestrebt, dass diese sparsam im Hinblick auf den Verbrauch von Energie und natürlichen Ressourcen eingesetzt werden. Dazu gehört, dass die Wiederverwendung, das Recycling und die sichere umweltgerechte Entsorgung berücksichtigt und Abfälle so weit wie möglich reduziert werden.
Biodiversität, Entwaldung Landnutzung und Tierschutz
Wir unterstützen den Schutz natürlicher Ökosysteme, insbesondere den Schutz gefährdeter Wildtierlebensräume und die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen.
Im Rahmen des geltenden Rechts und der internationalen Vorschriften zur biologischen Vielfalt und dem Waldschutz streben wir Lieferketten an, die frei von Entwaldung und Waldschädigung sind und eine schonende Landnutzung berücksichtigen. Wir unterstützen und fördern den ethischen und artgerechten Umgang mit Tieren.
Meldung von Verstößen und Risiken
Bastei Lübbe fördert eine Kultur der Offenheit und Transparenz. Die Beschäftigten sind daher angehalten, Risiken oder Verstöße gegen den CoC zu melden.
Für die Meldung eines potenziellen Verstoßes können Beschäftigte unser Hinweisgebersystem nutzen, welches auch anonyme Meldungen zulässt.
Die über das Hinweisgebersystem eingehenden Meldungen erreichen unseren externen Compliance Officer, der jede Meldung streng vertraulich behandelt.
Name: Benjamin Kaulen
E-Mail: bk@kln.legal
Beschäftigte sollen nur solche Hinweise melden, von deren Richtigkeit sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind. Beschäftigte, die einen mutmaßlichen Verstoß oder ein Risiko in gutem Glauben melden, müssen keine Benachteiligungen weder durch Bastei Lübbe noch Dritte befürchten, auch wenn sich der Verdacht bzw. das Risiko nicht bestätigt oder als falsch herausstellt. Der Begriff „Benachteiligung“ beinhaltet Entlassung, Disziplinarmaßnahmen, Drohungen, Mobbing oder eine andere negative Behandlung im Zusammenhang mit der Meldung.
Wenn ein Beschäftigter der Meinung ist, dass er eine solche Benachteiligung erfahren hat, muss er diesen Vorfall melden. Dies kann entweder über das Hinweisgebersystem, an die direkte Führungskraft, an das Compliance Office oder an den Betriebsrat erfolgen. Beschäftigte dürfen in keiner Weise einem Hinweisgeber drohen oder Vergeltung gegen ihn üben. Jeder, der sich auf solche Weise verhält, muss mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen.
Disziplinarmaßnahmen
Beschäftigte, die den CoC nicht befolgen, müssen mit Disziplinarmaßnahmen bzw. arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Bastei Lübbe wird sorgfältig prüfen, welche Konsequenzen im Einzelfall angemessen, geeignet und erforderlich sind.
Ansprechpartner
Wir ermutigen alle Beschäftigten, alle Fragen im Zusammenhang mit dem CoC an den Compliance Officer von Bastei Lübbe zu richten:
Name: Benjamin Kaulen
E-Mail: bk@kln.legal
Aktualisierung
Der CoC wird in regelmäßigen Abständen, mindestens jährlich, überprüft und bei Bedarf angepasst.
Versionshistorie
Datum: 06.11.2024
Bearbeiter/in: CFO
Inhalt: initialer Entwurf
Version: 1.0